Die Erhebung der Gesamtarbeitsverträge (EGS) erfasst die Gesamtarbeitsverträge (GAV) in der Schweiz. Sie dient als repräsentative Datenbank für die Analyse der Entwicklung der gesamtarbeitsvertraglich geregelten Bereiche in der Schweiz und für verschiedene statistische Auswertungen im Bereich der Löhne und Arbeitsbedingungen. Die EGS untersucht die allgemeine Struktur der GAV in der Schweiz sowie deren Inhalt (Bestimmungen). Normalarbeitsverträge (NAV) bilden ebenfalls Bestandteil der Erhebung.
Informationen für die befragten Unternehmen und Verbände
Erhebungsunterlagen: Fragebogen, Autorisierungsanfrage zur Publikation von Informationen zu den GAV (bei Unternehmen ist die Anfrage Teil des Fragebogens; die Verbände haben ein separates Formular erhalten)
Datenübermittlung
Papierfragebogen
Rücksendung des von Hand ausgefüllten Papierfragebogens per Post. Bitte benutzen Sie dafür das Antwortkuvert, das Sie zusammen mit dem Fragebogen erhalten haben. Weitere Fragebogen können Sie telefonisch (058 469 39 39) oder per Mail unter der Adresse gavegs@bfs.admin.ch oder schriftlich bestellen.
GAV-Texte
Rücksendung der GAV-Texte (Papierversion) per Post. Elektronische Dokumente können Sie mit dem File Transfer Service der Bundesverwaltung (www.filetransfer.admin.ch) übermitteln (bitte geben Sie immer die Nummern PART (4-stellig) und GAV (6-stellig) an, die Sie oben rechts auf dem Fragebogen finden).
Autorisierungsanfrage
Rücksendung per Post der von Hand ausgefüllten Autorisierungsanfrage zur Publikation von Informationen zu den GAV (bei Unternehmen ist die Anfrage Teil des Fragebogens; die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände haben ein separates Formular erhalten). Bitte benutzen Sie dafür das Antwortkuvert, das Sie zusammen mit dem Fragebogen erhalten haben.
Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, Gewerkschaften:
Die „Autorisierungsanfrage zur Publikation von Informationen“ wird von Hand ausgefüllt und per Post separat übermittelt (Antwortkuvert).
Unternehmen, die einen Fragebogen bekommen:
Die Autorisierungsanfrage ist im Fragebogen inbegriffen.
Unternehmen, die keinen Fragebogen bekommen:
Die „Autorisierungsanfrage" wird von Hand ausgefüllt und per Post separat übermittelt (Antwortkuvert).
Steckbrief
Rechtliche Grundlagen
Weiterführende Informationen
Kontakt
Bundesamt für Statistik Sektion Löhne und ArbeitsbedingungenEspace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz
- Tel.
- +41 58 469 39 39
Von Montag bis Mittwoch
9.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr
Donnerstag und Freitag
09.00–12.00 Uhr